Was bedeutet ein NPD-Verbot?

Am 8. November wird die Bundesregierung voraussichtlich einen Verbotsantrag gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) beschließen. Zwei Tage später will der Bundesrat über einen eigenen Antrag entscheiden und Mitte Monat steht das Thema im Bundestag zur Debatte. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss dann über die Anträge entscheiden. Das Verfahren kann Jahre dauern.

Die Initiative zu einem NPD-Verbot ging ursprünglich vom bayerischen Innenminister Günther Beckstein (CSU) und dem niedersächsischen Ministerpräsidenten Sigmar Gabriel (SPD) aus. Noch Anfang August war sie in der Bundesregierung und bei den meisten Landesregierungen auf Ablehnung gestoßen. Inzwischen hat sich das Blatt gewendet. Ein Verbot der NPD wird parteiübergreifend unterstützt. Lediglich der hessische Ministerpräsident Roland Koch und sein saarländischer Amtskollege Peter Müller (beide CDU), Teile der FDP und einige Grüne sind noch dagegen.

Kanzler Schröder persönlich gab den Anstoß zur veränderten Haltung der Bundesregierung. Seither treibt Innenminister Otto Schily das Verbotsverfahren in großer Eile voran. Politiker und Parteien haben den publizitätsträchtigen Wert der Frage entdeckt und wetteifern darum, wer härter gegen Rechts auftritt. Grundsätzliche Fragen und demokratische Bedenken bleiben dabei vor der Tür. Die Diskussion wird von rein taktischen Gesichtspunkten und Überlegungen der Zweckmäßigkeit bestimmt. "Wir kommen darum nicht herum," fasst die Süddeutsche Zeitung die Motivation für den Meinungsumschwung zusammen. "Juristisch vertretbar, politisch aber unerlässlich, lautet die Formel, die inzwischen auch die Bedenkenträger von einst mittragen."

Die anfänglichen Bedenken konzentrierten sich darauf, dass ein Verbotsantrag in Karlsruhe scheitern und damit die NPD eher stärken als schwächen könnte. Auch eine Stärkung der beiden anderen rechten Parteien, der Republikaner und der DVU durch ein NPD-Verbot wurde befürchtet. Die wichtigere Frage, ob ein derart elementarer Eingriff in die Demokratie, wie sie ein staatliches Parteiverbot darstellt, die politische Rechte nicht eher stärkt als schwächt, wurde dagegen gar nicht gestellt, geschweige denn diskutiert.

Dabei müsste allein schon die Tatsache zu bedenken geben, dass die Initiative für das Verbot der NPD von Günther Beckstein, einem für sein brutales Vorgehen gegen Ausländer notorischen Innenminister ausging. In einer Resolution vom 26. Oktober begründen die Innenminister der Länder den Verbotsantrag unter anderem damit, dass die NPD eine "fremdenfeindliche Zielrichtung" verfolge und "ein Klima" fördere, das Rechtsextremisten zu Gewalttaten anrege. Wendet man diese Kriterien auf ihre eigene Ausländerpolitik an, dann müssten auch sie selbst von dem Verbot betroffen werden. Man erinnere sich nur an Becksteins öffentliche Äußerung, man müsse zwischen "Ausländern, die uns nützen" und "Ausländern, die uns ausnutzen" unterscheiden.

Der hessische Ministerpräsident Koch begründet seine Ablehnung eines Verbots damit, dass man die NPD auch anders klein halten könne, und führt als Beispiel seine berüchtigte Kampagne gegen die doppelte Staatsbürgerschaft an. Während Beckstein also die rechte Konkurrenz mit Hilfe des Staatsapparats in Schach halten will, wie es in Bayern seit der Zerschlagung der Bayernpartei Tradition ist, verfolgt Koch dasselbe Ziel, indem er ihre politischen Parolen übernimmt. Ein rein taktischer Unterschied.

Parteiverbot und Demokratie

Das Verbot einer Partei, auch wenn es sich um eine rechte Partei handelt, bedeutet immer eine grundlegende Einschränkung der demokratischen Rechte der Bevölkerung. Staatliche Organe maßen sich das Recht an, darüber zu entscheiden, welche Parteien sich die Bevölkerung aufbauen darf und welche nicht. Das Bundesverfassungsgericht, dessen Richter nicht von der Bevölkerung gewählt sind und über keinerlei demokratischer Legitimation verfügen, entscheiden darüber, ob eine Partei verfassungskonform und damit erlaubt, oder verfassungswidrig und damit verboten ist.

Schon die Tatsache, dass im Grundgesetz (Art.21/2) ein solches Parteiverbot durch das Bundesverfassungsgericht vorgesehen ist, macht deutlich, dass die Angst und das Misstrauen der politischen Elite gegenüber der Bevölkerung eine lange Geschichte hat und tief sitzt. Im Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes heißt es: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." Doch bereits im nächsten Artikel wird dieser Grundsatz aufgehoben und einem nicht gewählten Gericht die Entscheidung anvertraut, welche Parteien erlaubt sind und welche nicht.

Selbst der liberale Verfassungsrechtler Ingo von Münch schreibt in seinem Grundgesetzkommentar: "Im System einer freiheitlichen Demokratie ist das Parteiverbot ein Fremdkörper; die Beurteilung von Wert oder Unwert politischer Parteien sollte der politischen Entscheidung des Wählers überlassen werden, nicht der juristischen Entscheidung eines Gerichts."

Bis heute hat es die politische Elite dieses Landes noch nicht einmal fertig gebracht, die Verfassung - auf deren Bedeutung sie immer wieder verweist - der Bevölkerung zur Abstimmung vorzulegen.

Der Parteiverbots-Artikel des Grundgesetzes wird in der Regel mit dem Konzept der "wehrhaften Demokratie" begründet: Es dürfe nicht noch einmal vorkommen, dass die Demokratie wie Anfang der dreißiger Jahre hilflos zusehe, wie ihre Feinde sie zerstören.

Sieht man einmal davon ab, dass die These, ein resoluteres Auftreten des Weimarer Staatsapparats hätte Hitlers Machtübernahme verhindert, historisch mehr als fragwürdig ist, dann hat spätestens die praktische Anwendung des Parteiverbots-Artikels bewiesen, dass er zutiefst undemokratisch ist.

Zählt man das Verbot der kleinen rechtsradikalen Sozialistischen Reichspartei (SRP) Mitte der fünfziger Jahre nicht mit, das im Wesentlichen dazu diente, das Verbot der Kommunistischen Partei vorzubereiten, dann bleibt das KPD-Verbot von 1956 das bisher einzige Parteiverbot in der Bundesrepublik Deutschland. Obwohl die KPD damals keine illegalen Methoden anwandte und ihr auch keine politisch motivierten Gewalttaten nachgewiesen werden konnten, setzte die Adenauerregierung ein Verbot und damit die Auflösung der Partei durch.

Das damalige Parteiverbot diente eindeutig dazu, eine gegen den Kapitalismus gerichtete Bewegung der Arbeiter zu unterdrücken. Obwohl die KPD unter dem politischen Einfluss des Stalinismus längst eine revolutionäre Orientierung aufgegeben hatte, hofften viele Arbeiter darauf, mit Hilfe dieser Partei ihre Forderung nach Sozialisierung der Schlüsselindustrien, vor allem des Bergbaus und der Stahlindustrie zu erreichen. Das Verbot der KPD löste eine Hetzjagd gegen Sozialisten und eine Welle von Berufsverboten aus, während es gleichzeitig dazu diente, der SPD die alleinige politische Kontrolle über die Arbeiterbewegung zu sichern.

Im Gegensatz zur KPD handelt es sich bei der NPD zweifellos um eine rechte Partei, die in der Bevölkerung geradezu als Synonym für Neofaschismus und rechtsradikale Gewalt gesehen wird. Zwar ist sie - neben den Republikanern (Rep) und der Deutschen Volksunion (DVU) - die kleinste der drei rechtsradikalen Parteien in Deutschland, aber auch die älteste. 1964 als Sammelbecken einer Vielzahl rechter Kleinparteien und Kameradschaftsvereine gegründet, war sie Mitte der sechziger Jahre in sieben Landtagen vertreten und gewann bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg 1968 knapp zehn Prozent der Stimmen. Mit dem "Aussterben" der Altnazis und den antifaschistischen Kampagnen der studentischen Protestbewegung in den späten sechziger und zu Beginn der siebziger Jahre verlor die NPD ihren politischen Einfluss nahezu vollständig.

Erst nach der Wiedervereinigung erwachte die NPD erneut zu politischem Leben und baute vorwiegend im Osten starke Ortsgruppen auf, wobei sie gezielt die hohe Arbeitslosigkeit ausnutzte und den sozialen Unmut in rassistische Bahnen leitete. Seit Mitte der neunziger Jahre sammelten sich in ihren Reihen und in ihrem Umfeld rechtsradikale Schläger und Skinheads, die durch äußerste Brutalität gegenüber Ausländern in Erscheinung treten. Es gibt viele Hinweise dafür, dass die NPD als politischer Deckmantel für rechte Gewalttäter fungiert und diese mit Geld und Logistik versorgt.

Aber ungeachtet der zunächst gegen Rechts gerichteten Stoßkraft zielt auch ein Verbot der NPD darauf ab, die politischen Rechte der Bevölkerung einzuschränken und die Autorität und Kontrolle des Staates zu stärken. Es schafft einen Präzedenzfall, der benutzt werden wird, um in Zukunft jede Opposition gegen die bestehenden gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse zu kriminalisieren und zu unterdrücken.

Schon in der gegenwärtigen Debatte ist diese Stoßrichtung deutlich sichtbar. So begründete Sachsens Landtagspräsident Erich Iltgen (CDU) seine Zweifel an der Wirksamkeit eines NPD-Verbots gegenüber der Nachrichtenagentur ddp mit den Worten, Ziel des staatlichen Vorgehens müsse "eine Ächtung von Links- wie Rechtsextremismus sein", und dies sei beim gegenwärtigen Verbotsantrag nicht ausreichend gegeben.

Es ist eine grundlegende geschichtliche Erfahrung, dass eine Einschränkung demokratischer Rechte letztendlich immer die rechten und konservativen Teile der Gesellschaft stärkt und die Arbeiterbewegung schwächt, denn diese braucht Freiheit und Demokratie wie die Luft zum Atmen.

Rechte Gewalt

Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung vertritt die Auffassung: "Ginge es nur um braune Ideologie - die deutsche Demokratie müsste die NPD aushalten. Streitbare Demokratie streitet nämlich, so lange es irgend geht, mit Argumenten, nicht mit Verboten." Dennoch tritt er vehement für ein NPD-Verbot ein. Seine Begründung: es gehe um den Schutz von Menschen, die von Rechtsextremisten geschlagen, gehetzt und getötet werden. "Zum Schutz der Opfer vor Schlägern, nicht zum Schutz der Demokratie vor Spinnern, ist die NPD zu verbieten."

Diese Argumentation ist nicht stichhaltig. Zum einen verläuft die Trennlinie zwischen Meinung und Gewalt keineswegs so eindeutig, wie Prantl glauben macht. Die gerichtlichen Auseinandersetzungen darüber, ob es sich bei Sitzblockaden vor Atomkraftwerken und Raketendepots um Nötigung oder friedliche Demonstrationen handelte, haben das zur Genüge gezeigt.

Um illegale Gewalttaten und Angriffe auf Personen zu ahnden, reicht das Strafgesetzbuch aus, dazu ist kein Parteiverbot nötig. Wird aber die Partei als ganze für Gewalttaten einzelner Mitglieder oder Ortsverbände haftbar gemacht, schafft das erneut einen Präzedenzfall, der Provokationen und Manipulationen Tür und Tor öffnet. Selbst im Fall der NPD wurde in einigen Fällen nachgewiesen, dass sich V-Männer des Verfassungsschutzes als Scharfmacher betätigten. Gegenüber linken Organisationen sind solche Methoden der Provokation seit Jahrzehnten bekannt.

Zum anderen gibt es nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür, dass ein Verbot der NPD zu einem Rückgang der rechten Gewalttaten führt. Wer die Frage genauer betrachtet, wird feststellen, dass die heutige Form der NPD als rechtsmilitantes Sammelbecken selbst das Ergebnis von früheren Organisationsverboten ist. Seit 1992 wurden neben der Deutschen Alternative (DA), dem Nationalen Block (NB), der Wiking-Jugend und der Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei (FAP) nicht weniger als 13 rechtsradikale Organisationen, von denen allerdings keine einzige Parteienstatus hatte, durch Beschlüsse eines Bundes- oder Landesinnenministers verboten. Die NPD hat das Personal dieser verbotenen Organisationen weitgehend aufgefangen.

Dass die NPD zum Sammelbecken rechtsradikaler Gewalttäter wurde, begründet also nicht die Notwendigkeit, sondern die Untauglichkeit eines Verbots. Dadurch werden die rechten Schläger weder eingeschüchtert noch werden sie verschwinden, sondern sie werden sich einfach eine neue politische Heimat suchen.

Staatliche Gelder

Ein weiteres Argument zur Rechtfertigung eines NPD-Verbots lautet, die Partei müsse so auf Gelder verzichten, die sie gegenwärtig aus der Staatskasse erhält. Und das ist nicht wenig. 1998 kassierte die NPD 587.000 Mark aus der staatliche Parteienfinanzierung. Ein Jahr später waren es bereits 1,16 Millionen Mark, und das, obwohl in der Bundestagswahl nur 0,1 Prozent der Wähler der NPD die Stimme gaben. Während sich die Wähler also deutlich gegen diese Partei aussprachen, verdoppelte sich die finanzielle Unterstützung aus der Staatskasse.

Dieser Widersinn ergibt sich aus den Besonderheiten der deutschen Parteienfinanzierung. Je tiefer die Kluft zwischen Parteien und Bevölkerung, desto großzügiger werden die Parteien vom Staat alimentiert. Erschüttert durch zahlreiche Affären und Skandale, sind die gesetzlichen Voraussetzungen der Parteienfinanzierung immer wieder verändert worden und haben immer groteskere Formen angenommen. Neben großzügigen Diäten für Abgeordnete und Fraktionen, riesigen Summen für parteinahe Stiftungen und einer Wahlkampfkostenrückerstattung, die sich nach der Anzahl der Wählerstimmen bemisst, erhalten die Parteien seit einiger Zeit auch noch einen Zuschuss auf Spenden. Bis zu einer bestimmten Obergrenze legt der Staat auf jede Spendenmark 50 Pfennig drauf. Auf diesem Weg erzielten die drei Rechtsparteien NPD, Reps und DVU allein im Jahr 1998 zusammen zehn Millionen Mark an staatlichen Zuschüssen, wobei die NPD noch den geringsten Anteil einsackte.

Die Behauptung, nur durch ein Verbot könne diese wahnwitzig Finanzierung rechter Parteien gestoppt werden, stellt die Dinge auf den Kopf. Statt die Parteien zu verbieten, um deren staatliche Förderung zu stoppen, gehört die ständig erweiterte staatliche Parteienfinanzierung für alle Parteien abgeschafft. Aber genau das will keine der regierenden Parteien. Denn dann würde noch sehr viel deutlicher werden, wie wenig Unterstützung sie selbst in der Bevölkerung haben.

Bilanz

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass ein Verbot der NPD als Mittel gegen die rechte Gewalt völlig untauglich ist. Stattdessen schafft es einen gefährlichen Präzedenzfall für die Unterdrückung demokratischer Rechte.

Der wachsende Einfluss der Rechten und ihr aggressives Auftreten speist sich aus zwei Quellen: Der ständigen Verschärfung der sozialen Krise und dem Fehlen einer tragfähigen Zukunftsperspektive, die eine ernsthafte Antwort auf die großen gesellschaftlichen Probleme gibt. Gerade weil alle demokratischen Parteien in den wesentlichen politischen Fragen gleichgeschaltet sind und sich völlig den Interessen einer reichen Elite unterordnen, können die Rechten die wachsende soziale Unzufriedenheit in rassistische Bahnen lenken.

Der wichtigste Schritt im Kampf gegen die NPD und alle andern rechtsextremen Organisationen besteht daher darin, eine neue Arbeiterpartei aufzubauen, die die Interessen der Bevölkerung höher stellt als das Profitstreben der Reichen und Einflussreichen und eine sozialistische Perspektive vertritt. Genau dagegen wenden sich aber diejenigen, die heute ein Parteiverbot vorantreiben.

Bleibt noch der Hinweis, dass die selbst ernannten Kreuzritter für Demokratie und Freiheit in der Union gerade dabei sind, die Forderung nach Ausländerstopp in den Mittelpunkt des nächsten Bundestagswahlkampfs zu stellen und jedem Ausländer, der es wagt, sich in Deutschland niederzulassen, eine "deutsche Leitkultur" aufzuzwingen. Vieles deutet darauf hin, dass ein Verbot der NPD vor allem dazu dient, am rechten Rand der Parteienlandschaft Platz zu schaffen, weil Teile von CDU und CSU sich dort ansiedeln wollen.

Siehe auch:
"Staat schlag zu!"
(23. August 2000)
Loading