Französische Anwältinnen verteidigen Polanski und die Unschuldsvermutung

„Es verstört uns, dass bei Sexualstraftaten häufig eine Schuldvermutung im Vordergrund steht“. So beginnt ein offener Brief, der am 9. März in der französischen Tageszeitung Le Monde erschien und von über 100 Anwältinnen unterzeichnet war.

Roman Polanski, 2017

Der Brief verteidigt den französisch-polnischen Filmemacher Roman Polanski und die Unschuldsvermutung für Beschuldigte generell. Er ist ein machtvoller Schlag gegen die Kampagne, die rechte Feministinnen und die Macron-Regierung gegen den gefeierten Filmemacher in Gang gesetzt haben. In einem allgemeineren Sinne zeigt er die reaktionäre Entwicklung auf, die die im Oktober 2017 losgetretene #MeToo-Kampagne genommen hat.

Die zehn Verfasserinnen des Briefs sind prominente Strafverteidigerinnen in Paris: Frédérique Baulieu, die Dominique Strauss-Kahn verteidigte; Delphine Boesel, Vorsitzende der französischen Sektion der Internationalen Beobachtungsstelle für Gefängnisse, die für kürzere Haftzeiten plädiert; Marie-Alix Canu-Bernard; Françoise Cotta, eine bekannte Strafverteidigerin; Marie Dosé, die die Kinder französischer IS-Kämpfer vor Gericht vertritt; Corinne Dreyfus-Schmidt; Emmanuelle Kneusé; Jacqueline Laffont; Delphine Meillet und Clarisse Serre.

Die französische Regierung und die #MeToo-Kampagne hatten im Vorfeld und nach der César-Preisverleihung Polanski diffamiert. Polanski erhielt für seinen Film J’accuse (deutscher Titel: Intrige), der von der Dreyfus-Affäre handelt, den Preis für den besten Regisseur. Die Macron-Regierung und zahlreiche Kommentatoren in den französischen und internationalen Medien hatten die Verleihung des Preises an Polanski verurteilt.

Im Brief der Anwältinnen heißt es: „Durch die aggressive Polemik nach der 45. César-Preisverleihung fühlen wir uns verpflichtet – als Frauen, Juristinnen und Fachanwältinnen für Strafrecht … die unbeirrbar an den Prinzipien unseres Rechtssystems festhalten – den Vorrang der Unschuldsvermutung und der Verjährung zu betonen. Als Anwältinnen sind wir tagtäglich mit dem Schmerz von Opfern konfrontiert, aber auch, in nicht geringerem Maße, mit der Gewalt, die eine Anklage bedeuten kann.“

Weiter heißt es: „Eine Anschuldigung ist niemals ein Beweis für etwas: Andernfalls würde es genügen, zu behaupten, sie entspräche der Wahrheit; damit wäre sie bewiesen, und der Beschuldigte könnte verurteilt werden. Es geht nicht darum, ob man dem Kläger glaubt oder nicht; vielmehr gilt es zu vermeiden, dass man in der Anklage allein bereits den Beweis der Schuld sieht. Würde man der Behauptung einer Frau, sie sei ein Opfer sexueller Gewalt geworden, unbesehen Glauben schenken, so würde man damit ihre Aussage willkürlich „unangreifbar“ machen. ‚Befreien‘ würde man diese Frau damit keineswegs.“

Gegen Polanski, schreiben die Unterzeichnerinnen, „sind viele öffentliche Anschuldigungen erhoben worden; darunter war nur eine Strafanzeige, die aber nicht zu einer Anklage geführt hat: Er ist also nicht der Vergehen schuldig, die ihm zur Last gelegt wurden, abgesehen von dem Fall Samantha Geimer.“ 1977 hatte sich Roman Polanski in den Vereinigten Staaten für schuldig erklärt, unerlaubte sexuelle Handlungen an Geimer (damals Geli) vorgenommen zu haben, als sie 13 war. „Frau Geimer, das einzige rechtskräftig anerkannte Opfer, hat unzählige Male darum gebeten, ihre Geschichte nicht länger auszuschlachten.“

In einem Interview mit der französischsprachigen Zeitschrift Slate am 28. Februar hatte sich Geimer gegen die Verleumdung von Polanski gewandt und gesagt: „Ein Opfer hat das Recht, die Vergangenheit hinter sich zu lassen; und ein Aggressor hat das Recht, sich zu rehabilitieren, vor allem, wenn er seine Fehler zugegeben und sich dafür entschuldigt hat.“

Frédérique Baulieu

Die Anwältinnen schreiben: „Die Zeremonie zu Ehren der ‚großen Filmfamilie‘ [die Césars], die für Roman Polanski mehr eine Demütigung als eine Würdigung war, wird dieser Frau daher neuen Schmerz zufügen. Seit über 40 Jahren versucht sie vergeblich, eine Geschichte, die nicht mehr die ihre ist, endlich hinter sich zu lassen.“

Seit 2010 wurde Polanski zwölfmal der sexuellen Belästigung beschuldigt, sechs Mal anonym. Alle Beschuldigungen betreffen die Zeit vor über 44 Jahren und sind längst verjährt. Polanski kann sie also vor keinem Gericht mehr anzweifeln oder bestreiten. Keine der Frauen, die Beschuldigungen erhoben, bis auf eine, wollte Strafanzeige stellen. Dennoch behauptet #MeToo, Polanski sei schuldig und habe alle Anschuldigungen akzeptiert, als handele es sich um erwiesene Tatsachen. Damit behandelt #MeToo die Unschuldsvermutung und die Verjährung als lästige Hindernisse für eine Verurteilung.

Die Anwältinnen wenden sich gegen diese Kampagne: „Es muss unbedingt ein Ende haben damit, dass Verjährung und Unschuldsvermutung als Mittel betrachtet werden, Straffreiheit zu erlangen. In Wirklichkeit sind sie der einzig wirksame Schutz vor willkürlicher Machtausübung, von der gerade in diesen schrecklichen Zeiten jeder permanent bedroht ist. Keine Behauptung ist gefährlicher als die, dass jede Erinnerung wahr und jedes Vergessen ein Unrecht sei.“

Delphine Boesel

Die Verfasserinnen fügen hinzu: „Die Behauptung ist falsch, dass das gegenwärtige Rechtssystem von einer systemischen Gewalt gegen Frauen gekennzeichnet sei, oder dass es ihre Aussagen nicht gebührend zur Kenntnis nehme. Wir beobachten vielmehr, dass beim Thema sexuelles Fehlverhalten … allzu oft eine beunruhigende und starke Tendenz zur Vorverurteilung besteht. Das macht es zunehmend schwieriger, das grundlegende Prinzip zu respektieren, wonach im Zweifel grundsätzlich für den Angeklagten entschieden werden muss.

Mit jedem neuen Tweet und Hashtag spüren wir, dass sich hier etwas Bahn bricht, das jeden echten Demokraten alarmieren wird, und das uns umso mehr beunruhigt, weil wir die negativen Folgen bereits sehen: den Triumph des Urteils der öffentlichen Meinung. Mit einem Klick und einer Reihe bedrohlicher Anschuldigungen zögern manche Frauen nicht mehr, sich selbst als Opfer zu bezeichnen und dadurch den Angeklagten als Täter abzustempeln. Und sollte dann das Gericht auf Freispruch entscheiden, ist der Angeklagte doppelt schuldig: Er hat ein Verbrechen begangen und sich auch noch der Gerechtigkeit entzogen…

Als Strafrechtsanwältinnen werden wir immer jeder Form willkürlicher Beschuldigung entgegentreten, die beinahe automatisch zu einer Hexenjagd führt.“

Einen Tag nach Erscheinen des Briefes veröffentlichte Le Monde eine reaktionäre Erwiderung in der Form eines weiteren offenen Briefes, unterzeichnet von 18 Unterstützerinnen der #MeToo-Kampagne – einige Rechtsanwältinnen und Medizinerinnen sowie Vertreterinnen von Frauenrechts- und feministischen politischen Organisationen.

„Wir sagen es ganz gelassen“ schreiben sie, „diese Anwältinnen liegen falsch. Sie glauben, dass die Welt des Rechts – kraft welchen Wunders erklären sie nicht – geschützt ist vor den Vorstellungen, der allgegenwärtigen Ungleichheit und Gewalt in der Gesellschaft … Das Rechtssystem ist so wenig neutral wie das Gesundheitssystem, die Polizei und die Wirtschaft. Wie alle Institutionen ist es beschädigt durch die gesellschaftlichen Mechanismen der Herrschaft.“

Das soll besonders „links“ klingen und ist mit Bedacht gewählt, um an starke und tiefverwurzelte demokratische Gefühle in der Arbeiterklasse zu appellieren, die versteht, dass die Gerichte, die Polizei, der Arbeitsplatz, das Zweiklassen Gesundheitssystem, alle zugunsten der Reichen und Mächtigen ausgestaltet sind und benutzt werden, um die große Masse der Bevölkerung auszubeuten und zu unterdrücken. Doch ihr Argument ist das Gegenteil von dem, was immer mit linken und sozialistischen Bewegungen identifiziert wurde, nämlich Widerstand gegen die Stärkung des kapitalistischen Staates und seiner Institutionen. Dagegen fordern die Autorinnen der Erwiderung die schrankenlose Ausdehnung staatlicher Befugnisse.

„Unsere Wirklichkeit heute ist eine Rechtsordnung, die gegenüber weiblichen Opfern von Gewalt selbst Gewalt demonstriert und ihr Wort nicht genügend berücksichtigt“, schreiben sie. „Unsere Wirklichkeit besteht darin, dass weibliche Opfer von Gewalt ständig mit der Unterstellung konfrontiert sind, sie würden lügen. Das sieht man in den Augen der Männer und Frauen, sobald wir das Wort ergreifen, um eine Aussage zu machen. Ihr Blick sagt: ,Sind Sie sicher?‘ ‘Und was genau ist passiert?‘ ‚Meinen Sie wirklich, es war Vergewaltigung?‘ Diese Blicke lassen uns erstarren. Sie bringen uns zum Verstummen.“

Das bringt die Feindschaft von #MeToo gegen demokratische Rechte auf den Punkt. Die Unschuldsvermutung – von ihnen „Unterstellung von Lüge“ genannt -, bedeutet, dass jede Anschuldigung als falsch gilt, solange sie nicht in einem Prozess zweifelsfrei bewiesen ist. Bei diesem Prozess hat der oder die Angeklagte das uneingeschränkte Recht auf ein faires Verfahren, sogar –- jawohl! – das Recht, die Beschuldigungen zu bestreiten, seinen Anklägern persönlich gegenüberzutreten und die gegen sie oder ihn vorgebrachten Beschuldigungen anzuzweifeln.

Wenn die Autorinnen der Erwiderung sich daran stören, dass ein Vorwurf der Vergewaltigung und der sexuellen Belästigung auch nur ansatzweise hinterfragt wird, dann bedeutet das schlicht und einfach, dass sie die Unschuldsvermutung und den Grundsatz eines fairen Verfahrens ablehnen. Ginge es nach ihnen, wäre ein Verfahren fair, wenn ein Chefinquisitor einen Beschuldigten einer Straftat bezichtigt, ihn schuldig spricht und abführen lässt.

Die Schichten der gehobenen Mittelklasse, die die #MeToo-Hysterie und die Anti-Polanski-Kampagne in Frankreich anführen, stehen diesen gewichtigen demokratischen Fragen völlig gleichgültig gegenüber. Zu ihnen gehört auch die pseudolinke Neue Antikapitalistische Partei (NPA), die die Kampagne gegen Polanski bereitwillig unterstützt hat. Diese Bewegungen sind im Bündnis mit der Macron-Regierung – die die Arbeiterklasse und Immigranten angreift, die Sozialausgaben kürzt, um Geld auf die Konten der Reichen umzuleiten, und den reaktionären politischen Kräften, die sich mit dem Ausgang der Dreyfus Affäre, und daher auch mit Polanskis Film, immer noch nicht abfinden wollen.

Sollte die Macron-Regierung morgen verkünden, dass in Fällen sexueller Übergriffe kein Prozess mehr erforderlich sei, und der Regierung weit reichende Befugnisse verleihen, die sie dann einsetzen würde, um Arbeiter und ihre politischen Gegner hinter Gitter zu bringen, könnte sie sich des Beifalls der #MeToo-Hexenjäger und ihrer pseudolinken Unterstützer sicher sein.

An all dem gibt es nichts Progressives.

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