Bundeswehr übt Einsatz im Inneren

Eher beiläufig hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière am Mittwoch bekannt gegeben, dass Polizei und Bundeswehr im Februar erstmals gemeinsame Einsätze im Inland üben werden. Es handelt sich um einen politischen Wendepunkt und um einen klaren Verstoß gegen das Grundgesetz.

Militäreinsätze im Innern galten bisher in der Bundesrepublik als striktes Tabu. Das war eine der Lehren, die aus der Rolle der Reichswehr in der Weimarer Republik gezogen wurde. Sie hatte als Staat im Staat maßgeblich zur Errichtung eines autoritären Regimes und zum Aufstieg Hitlers beigetragen.

Die Entscheidung für die gemeinsamen Übungen fiel parteiübergreifend. Am entsprechenden Treffen nahmen neben Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (beide CDU) auch der SPD-Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Ralf Jäger, sowie seine CDU-Amtskollegen aus dem Saarland und Mecklenburg-Vorpommern teil.

Die Übungen sollen vorerst in vier Ländern stattfinden: Im CSU-regierten Bayern, im rot-grün regierten Nordrhein-Westfalen und Bremen, sowie voraussichtlich in Baden-Württemberg, das von einer Koalition aus Grünen und CDU unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) regiert wird. Auch weitere Bundesländer haben Interesse angemeldet.

Allen Parteien ist daran gelegen, eine öffentliche Debatte über den inneren Einsatz der Bundeswehr zu vermeiden, da sie massiven Widerstand fürchten. Deshalb versuchen sie, das politische Ausmaß und die historischen Implikationen dieses Schritts zu verharmlosen.

Sie berufen sich auf Artikel 35 des Grundgesetzes, der die sogenannte „Amts- und Katastrophenhilfe“ zwischen Behörden des Bundes und der Länder regelt. Danach können die Länder „bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall“ auch Streitkräfte der Bundeswehr anfordern. Auf dieser Grundlage wurden zum Beispiel beim verheerenden Elbe-Hochwasser 2013 Bundeswehrsoldaten eingesetzt, um Deiche zu befestigen.

Damit rechtfertigen nun der Grüne Kretschmann und der Sozialdemokrat Jäger, in deren Parteien es vereinzelte Vorbehalte gibt, ihre Unterstützung für die gemeinsamen Übungen. Da das Grundgesetz den Einsatz der Bundeswehr unter dem Kommando der Polizei in engen Grenzen erlaube, müsse man eine solche Unterstützung auch mal einüben, erklärte Kretschmann.

Jäger nannte Gespräche und Stabsübungen zwischen Polizei und Bundeswehr wichtig, weil die Meldewege im Ernstfall funktionieren müssten. Die Übungsszenarien müssten aber berücksichtigen, „dass die innere Sicherheit in erster Linie die Aufgabe der Polizei ist“.

Bei den geplanten Übungen geht es aber nicht um Katastrophenhilfe, sondern um einen Anti-Terroreinsatz. Es sei vorstellbar, begründete sie Innenminister de Maizière, „dass wir komplizierte, über Tage andauernde und schwierige Terrorlagen bekommen“. Es handle sich um „eine kluge Vorsorge für eine unwahrscheinliche, aber denkbare Situation“.

Was unter einem solchen Anti-Terroreinsatz zu verstehen ist, konnte man vor drei Jahren in der amerikanischen Stadt Boston und in jüngster Zeit in Frankreich beobachten.

In Boston benutzten die Sicherheitskräfte die Jagd auf einen 19-Jährigen, der einen Anschlag auf den städtischen Marathon-Lauf verübt hatte, als Vorwand, um die Großstadt 24 Stunden lang in den Ausnahmezustand zu versetzen. Die Behörden verhängten eine Ausgangssperre, während Tausende schwerbewaffnete Nationalgardisten und Polizisten die Stadt durchkämmten und ohne richterlichen Beschluss Wohnungen durchsuchten. Die Maßnahmen standen in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Bedrohung. Sie dienten dazu, die Bevölkerung an einen Polizeistaat zu gewöhnen, in dem ständige Kontrollen, Überwachung und Einschüchterung an der Tagesordnung sind.

„Hinter diesen und weiteren Angriffen auf die Bürgerrechte steckt die Furcht vor einem Ansteigen der Klassenspannungen an der Heimatfront, die durch den sinkenden Lebensstandard und die wachsende soziale Ungleichheit verstärkt werden“, kommentierte die WSWS damals. „Da ihr System der großen Mehrheit der amerikanischen Bevölkerung nichts weiter bieten kann als Armut und Krieg, mobilisiert die herrschende Elite die Kräfte des Polizei- und Militärapparates, um den unausweichlich gewordenen sozialen Explosionen zu begegnen.“

In Frankreich gehören schwerbewaffnete Elitesoldaten zum Straßenbild, seit die Regierung nach den Anschlägen von Paris im November 2015 den Ausnahmezustand verhängt und immer wieder verlängert hat. Auch hier geht es darum, die Bevölkerung an die ständige Präsenz von Soldaten, an Ausgangssperren und an willkürliche Hausdurchsuchungen zu gewöhnen und gegen sozialen Widerstand vorzugehen. Der Ausnahmezustand wurde bereits benutzt, um Demonstrationen gegen das verhasste neue Arbeitsgesetz zu unterdrücken.

Auch in Deutschland richtet sich der innere Einsatz der Bundeswehr gegen die eigene Bevölkerung. Die Wiederkehr des deutschen Militarismus ist mit der Rückkehr zum Polizeistaat verbunden.

Bereits im Juli hatten sich die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD bei der Verabschiedung des „Weißbuchs 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr” darauf geeinigt, die Aufrüstung und den vermehrten Auslandseinsatz der Bundeswehr mit ihrem Einsatz im Innern zu verbinden.

Im Abschnitt „Einsatz und Leistungen der Bundeswehr im Innern“ heißt es dort, dass die Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte „auch hoheitliche Aufgaben unter Inanspruchnahme von Eingriffs- und Zwangsbefugnissen wahrnehmen können“. Die Bundeswehr könne bei terroristischen Großlagen „unter Einsatz von militärspezifischen Mitteln“ zu einem Einsatz im Inneren gerufen werden, erläuterte Verteidigungsministerin von der Leyen damals. Sie fügte hinzu: „Das heißt: sie hat Hoheitsbefugnisse.“

Die „Inanspruchnahme von Eingriffs- und Zwangsbefugnissen“ und die Wahrnehmung von „Hoheitsbefugnissen“ ist etwas völlig anderes als technische und logistische Katastrophenhilfe. Die Bundeswehr wird damit wieder zum inneren Unterdrückungsinstrument und knüpft an die verhängnisvollen Traditionen der deutschen Geschichte an.

Schon 1849 hatte das preußische Militär eine bürgerlich-demokratische Entwicklung Deutschlands verhindert, indem es das letzte Aufbäumen der demokratischen Revolution in Süddeutschland gewaltsam niederschlug. Im Kaiserreich bildete es dann einen „Staat im Staat“, wie der Historiker Gordon Craig es nannte, und übte einen nachhaltigen Einfluss auf die aggressive Innen- und Außenpolitik des Reichs aus.

In der Revolution von 1918/19 stützte sich der sozialdemokratische Verteidigungsminister Gustav Noske auf das Militär, um die Arbeiter- und Matrosenaufstände niederzuschlagen und die revolutionären Sozialisten Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht zu ermorden. Während der gesamten Weimarer Republik blieb die Reichswehr ein Hort der Reaktion. Ihr Idol, Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg, ernannte als Reichspräsident schließlich Adolf Hitler zum Kanzler. Im Zweiten Weltkrieg war die Wehrmacht dann tief in die Verbrechen der Nazis verstrickt.

Dies und die verheerenden Folgen des Zweiten Weltkriegs sind der Grund für die tief verwurzelte Ablehnung des Militärs durch breite Bevölkerungsschichten. Bereits die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik löste Anfang der 1950er Jahre massive Proteste aus, an denen sich teilweise auch die Gewerkschaften beteiligten. Als die Bundeswehr schließlich 1955 gegründet wurde, ging dies mit der Versicherung einher, dass sie ausschließlich zu defensiven Zwecken und nie wieder im Innern eingesetzt werde.

„Nie wieder sollten Soldaten auf Bürger feuern. Nie wieder sollte das Militär als Herrschaftsinstrument im Inneren eingesetzt werden. War die Reichswehr unter Hitler noch als eine Art Vierte Gewalt aufgetreten, unabhängig vom Parlament, ist die Bundeswehr dem Bundestag nun zutiefst verpflichtet“, fasste ein Beitrag für die tagesschau kürzlich die Grundsätze zusammen, die damals in der Verfassung verankert wurden.

Doch während die herrschende Klasse einen Popanz um die Verfassung veranstaltet, wenn es um die Wahrung ihrer eigenen Interessen geht – von der Bezeichnung des Inlandsgeheimdienstes als „Verfassungsschutz“ über die Ächtung politischer Gegner als „Verfassungsfeinde“ bis hin zu Jürgen Habermas‘ „Verfassungspatriotismus“ –, behandelt sie die Verfassung als Fetzen Papier, wenn sie ihren Interessen im Wege steht.

Bereits im Mai 1968, auf dem Höhepunkt des französischen Generalstreiks und der internationalen Studentenrevolte, verabschiedete die Große Koalition die Notstandsgesetze. Sie erlauben den Einsatz der Bundeswehr im Innern „zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung“ (Art. 87a GG), d.h. zur Verteidigung der bürgerlichen Herrschaft. Benutzt wurde dieser Paragraph bisher allerdings nie.

Nach der deutschen Wiedervereinigung erteilte dann das Bundesverfassungsgericht in seinem „Out-of-area“-Urteil vom 12. Juli 1994 grünes Licht für Militäreinsätze außerhalb des NATO-Hoheitsgebietes. Selbst eingefleischte Militaristen waren bisher davon ausgegangen, dass die Verfassung dies ausschließe. Seither hat sich die Bundeswehr von Jugoslawien bis Afghanistan an zahlreichen Kriegen beteiligt.

Es folgten weitere Urteile, die Hindernisse für den Militarismus aus dem Weg räumten, ohne dass der Text der Verfassung geändert wurde. So erlaubte Karlsruhe 2012 in einem weiteren historischen Urteil nach den Out-of-area-Einsätzen auch innere Einsätze der Bundeswehr in „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“ – eine schwammige, beliebig interpretierbare Definition.

Die Verfassungsrichter haben damit „die Verfassung nicht interpretiert, sie haben sie geändert“, kommentierte damals die Süddeutsche Zeitung. „Es ist dies ein juristischer Handstreich.“

Seither bemühen sich die politischen Parteien, den neuen Spielraum zu nutzen. Die gemeinsamen Übungen von Polizei und Bundewehr sind dabei ein Meilenstein.

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