Seehofers Geheimdienste-Ermächtigungsgesetz

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat Anfang März den Entwurf eines „Gesetzes zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechtes“ im Kabinett eingebracht. Demnach erhalten die drei Geheimdienste (Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst) fast uneingeschränkte Befugnisse zur Überwachung und Ausspionierung in- und ausländischer Bürger. Der Entwurf ist von der Plattform netzpolitik.org vor wenigen Tagen veröffentlicht worden.

Das von Seehofer geplante Gesetz beseitigt auch die restlichen, formal noch bestehenden Einschränkungen für die Aktivitäten der Geheimdienste, die nach dem Terror des Dritten Reiches im Grundgesetz und Gesetzen verankert wurden. Elementare Grundrechte wie das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung werden ausgehebelt.

Künftig soll der BND nicht nur ausländische Unternehmen, Bürger und Regierungen ausspionieren, sondern auch deutsche und ausländische Bürger im Inland überwachen. Das war zwar schon bisher gängige Praxis, vornehmlich gegen oppositionelle Parteipolitiker und linke Regierungsgegner, aber jetzt soll es legalisiert und zu einer Kernaufgabe des BND erklärt werden.

Verfassungsschutz und BND erhalten die Befugnis, zur Verfolgung von Straftaten vom Staat entwickelte Schadsoftware (Staatstrojaner) gegen „deutsche Staatsangehörige“, „inländische juristische Personen“ und „sich im Bundesgebiet aufhaltende Personen“ einzusetzen. Bisher war dies der Polizei vorbehalten. Mit dieser Software können Computer und Handys unbemerkt vom Eigentümer ausspioniert, die laufende Eingabe von Texten erfasst sowie Kamera und Mikrofon angezapft werden.

Zielobjekte sind dabei nicht nur Handys, Laptops und andere IT-Systeme, sondern auch Autos mit Internet-Zugang, sogenannte Connected Cars. Vergeblich haben IT-Spezialisten davor gewarnt, dass solche Hackerangriffe auf die elektronischen Systeme eines Autos tödliche Unfälle auslösen können und auch schon ausgelöst haben. Auch Eingriffe in das Fahrverhalten, um den Fahrer oder andere Insassen des Fahrzeugs durch einen Unfall zu liquidieren, sind so möglich.

Außer für Online-Durchsuchungen dürfen die Staatstrojaner auch für die sogenannte Quellen-Telekommunikations-Überwachung (Quellen-TKÜ) eingesetzt werden. Dabei wird verschlüsselte Kommunikation vor der Verschlüsselung oder nach der Entschlüsselung abgegriffen und an den Geheimdienst übermittelt. Auf diese Weise sollen soziale Medien wie Whatsapp, Skype und sichere Messenger-Dienste wie Signal oder Telegram geknackt werden.

Der Entwurf legalisiert auch den bisher illegal praktizierten Einsatz von Staatstrojanern „oder vergleichbaren technischen Mitteln“ vom Inland aus gegen ausländische Bürger und Institutionen im Ausland durch eine „klarstellende Lizenz“.

Grünes Licht für solche Hacker-Attacken soll nach dem Gesetzentwurf das Kanzleramt geben und nicht, wie bei der Polizei, ein Richter. Sie sind immer dann erlaubt, wenn „gravierende Straftaten“ oder „Sachverhalte mit besonderen Gefahren für die Bundesrepublik oder ihre Bevölkerung“ vorliegen. Der BND muss nach den Plänen Seehofers noch nicht einmal einen begründeten Anfangsverdacht vorweisen, so dass er in dieser Hinsicht im Grunde keinerlei Beschränkungen unterliegt.

Grundsätzlich erlaubt soll der Einsatz von Staatstrojanern schon sein, wenn „eine womöglich entferntere Möglichkeit“ besteht, dass ein Cyber-Angriff von einem fremden Geheimdienst ausgeht.

Die regelmäßigen Berichte vor dem Parlamentarischen Kontrollausschuss sollen weitgehend fortfallen – vermutlich um Zeit und Ressourcen zu sparen, denn dieser Bundestagsausschuss war ohnehin nie etwas anderes als ein „demokratisches“ Feigenblatt für die dunklen Geschäfte der Geheimdienste.

Auch die Altersgrenze, ab der Personen ausspioniert werden dürfen, wird aufgehoben. Bereits 2016 hatte sie die Große Koalition von 16 auf 14 Jahre gesenkt. Jetzt soll diese Altersgrenze ganz verschwinden, so dass auch junge Schüler mit ihren Handys und sogar Kleinkinder mit ihren elektronischen Spielzeugen zu Zielobjekten des BND werden und in den Datenspeichern der Geheimdienste landen können. Diese Maßnahme soll, so das Bundesinnenministerium, den „ganzheitlichen Schutzansatz des Verfassungsschutzes“ unterstreichen.

Was auf den ersten Blick eher grotesk anmutet, hat seinen Anlass darin, dass die Teilnehmer an Demonstrationen immer jünger werden. Das zeigte sich bei den Protesten gegen neue Polizeigesetze. An den Demonstrationen gegen den Klimawandel nehmen auch 12- und 13-jährige Schüler teil.

Auch der Kreis von Unternehmen, die verpflichtet sind, auf Anfrage die Stamm-, Kommunikations- und Bewegungsdaten ihrer Kunden an den BND oder die Verfassungsschutzämter zu übermitteln, wird ausgeweitet. Künftig sollen dazu außer den Providern von Telekommunikationsdiensten auch Bahn-, Bus-, Taxi- und Car-Sharing-Unternehmen gehören.

Um das Aufspielen eines Staatstrojaners auf private Telekommunikations- oder Computeranlagen vorzubereiten, dürfen BND-Agenten und Verfassungsschützer in Abwesenheit der Zielperson heimlich in deren Wohnung einbrechen. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung wird mit einem Federstrich aufgehoben.

Gestrichen werden im Gesetzentwurf auch die bisher geltenden Einschränkungen bei der Anwerbung und Beschäftigung von V-Leuten. Das fängt beim Geld an und endet bei der Verbrecherkartei. Bisher durfte dem Gesetz nach einem V-Mann nicht so viel Geld bezahlt werden, dass er damit den größten Teil seines Lebensunterhaltes bestreiten konnte. Damit sollte verhindert werden, dass V-Leute Geschichten erfinden, um sich ihr Auskommen zu sichern. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) vom 30. März soll der BND künftig „frei sein zu bezahlen, was er möchte“.

Noch schwerwiegender ist, dass kriminelle Agenten des BND ganz offiziell und „legal“ Schutz vor Strafverfolgung genießen werden. Wenn der BND Hinweise oder Informationen erhält, dass seine V-Leute in Deutschland Straftaten begehen, muss er sie nicht mehr zwingend anzeigen. Stattdessen bleibt es der „Amtsleitung“ überlassen, frei darüber zu entscheiden. Bekommt es die V-Person dennoch mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu tun, kann der BND bei der Justiz intervenieren. Die Staatsanwaltschaft „soll“ von der Verfolgung absehen, heißt es im neuen Gesetz; bisher war dies für sie nur eine Option.

Der BND soll künftig auch bereits verurteilte Verbrecher neu anwerben dürfen – es sei denn, es handelt sich bei den Straftaten um Mord und Totschlag.

BND, Verfassungsschutz und MAD agierten seit ihrer Entstehung in den 1940er und 1950er Jahren immer wieder als außerhalb der Gesetze stehender Staat im Staat. Sie waren von führenden SS- und Gestapo-Leute gegründet und aufgebaut worden, die auch das nachwachsende Personal entsprechend dieser Traditionen aussuchten und trainierten. Doch trotz aller Vertuschungsmanöver gelangten Aktivitäten der Geheimdienste und ihrer V-Leute hin und wieder vor Gericht und wurden aktenkundig. Mit dem neuen Gesetz will Seehofer dem nun ein Ende setzen.

Auch die strikte Trennung von Geheimdienst und Polizei, die nach 1945 aufgrund der schlimmen Erfahrungen mit der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) der Nazis eingeführt wurde, wird aufgehoben. Die Zusammenarbeit von Geheimdienst und Polizei wird im Seehofer-Sprech „verstetigte Amtshilfe“ genannt. Der BND soll als „Dienstleister“ für die Polizei arbeiten, Online-Hackerangriffe für sie durchführen, auswerten und die Ergebnisse der Polizei zur Verfügung stellen.

Alle von den Geheimdiensten erhobenen Daten sollen von diesen nicht nur ausgewertet, sondern auch an Dritte weitergegeben werden, insbesondere an das Bundeskriminalamt (BKA) und andere Polizeidienststellen, an Regierungsbehörden, aber auch an ausländische Geheimdienste wie die amerikanische NSA.

Die enge Zusammenarbeit von BND, Verfassungsschutz und MAD soll durch die Einrichtung eines sogenannten „erweiterten nachrichtendienstlichen Informationsverbundes“ institutionalisiert und „perpetuiert“ werden. Dabei soll auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einbezogen werden. Die Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten, auch zum Aufbau und zur Auswertung von zentralisierten Datenspeichern, die bisher im juristischen Graubereich stattfand, wird zur Aufgabe der Geheimdienste.

Dies ist nur eine unvollständige Liste der Bestimmungen des Gesetzentwurfes. Sie zeigt aber die fünf wichtigsten Elemente:

  • Einsatz des BND im Inneren Deutschlands gegen die eigenen Bürger.
  • Schutz verbrecherischer Aktivitäten von Geheimdienstagenten vor Strafrechtsverfolgung.
  • Uneingeschränkter Einsatz von Staatstrojanern und anderer Angriffssoftware zum Hacken und Abgreifen privater Kommunikation und Daten und zum Eingriff in Fahrzeuge.
  • Aufhebung der Trennung von Geheimdiensten und Polizei.
  • Zusammenfassung aller Geheimdienste zu einem „erweiterten nachrichtendienstlichen Informationsverbund“, der Polizei und Regierungsbehörden als „technischer Dienstleister“ zur Beschaffung geheimer oder privater Daten von Staatsbürgern und Unternehmen in permanenter Amtshilfe zur Verfügung steht.

Wie alle Gesetze zum Aufbau eines Polizeistaates werden auch diese mit dem angeblichen „Kampf gegen den Terrorismus“, gegen „Drogendelikte“ und gegen „Cyberkriminalität“ begründet. In Wirklichkeit geht es um die Überwachung und Kontrolle der gesamten Bevölkerung.

Angesichts wachsender sozialer Spannungen fürchtet die herrschende Klasse eine Verschärfung des Klassenkampfs. Wie beunruhigt sie darüber ist, zeigen die schieren Dimensionen der geplanten Geheimdienstoperationen und Überwachungseinrichtungen. Die Bundesregierung hat bereits Milliardenausgaben für die Ausrüstung der Geheimdienste mit modernsten IT-Technologien beschlossen.

Die Büroflächen des jüngst eröffneten, 1,4 Milliarden Euro teuren BND-Hauptquartiers in der Mitte Berlins sind so groß wie 36 Fußballfelder. Das ist weit größer als das Parlaments- und Regierungsviertel vor dem Reichstagsgebäude. Zum Abgreifen der über Satelliten laufenden Mobilfunkgespräche und anderer Kommunikation betreibt der BND insgesamt sieben gigantische Abhörstationen mit jeweils mehreren riesigen Parabolantennen: in Bad Aibling, in Gablingen bei Augsburg, Stockdorf bei Starnberg und Starnberg selbst (alle in Bayern), Rheinhausen (Baden-Württemberg) und Schöningen (Niedersachsen).

Auch der Aufbau und die bürokratische Sprache von Seehofers Gesetzentwurf sind aufschlussreich. Sie machen ihn für normale Menschen unverständlich. Sein Ziel besteht darin, die Geheimdienste von allen gesetzlichen und strafrechtlichen Fesseln zu befreien. Es ist ein Geheimdienste-Ermächtigungsgesetz.

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