Wie Verfassungsschutz und AfD gegen „linksunten.indymedia“ vorgingen

Zwei Jahre nach dem Verbot der Internetplattform „linksunten.indymedia“ hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe sämtliche Strafverfahren gegen die mutmaßlichen Betreiber der Website eingestellt, weil sie ihnen keine Straftat nachweisen kann. Sie hatte unter anderem wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“, Datenschutzverstößen, Beleidigung und anderen Vergehen gegen sie ermittelt.

Das Urteil über die Rechtmäßigkeit des Verbots von „linksunten.indymedia“, gegen das mehrere Personen beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geklagt haben, steht zwar noch aus. Es erfolgt voraussichtlich erst im kommenden Jahr. Dennoch bestätigt die Einstellung der damit verbundenen Strafverfahren, dass das Verbot der Internetplattform ein Akt der politischen Zensur war, bei dem das Innenministerium, der Verfassungsschutz und die rechtsextreme AfD eng kooperiert haben.

Der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte „linksunten.indymedia“ am 14. August 2017 verboten, fünf Wochen nach den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg. Die Gipfelproteste waren von de Maizière und dem damaligen Hamburger Bürgermeister und heutigen Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) systematisch benutzt worden, um eine öffentliche Kampagne gegen „Linksextremismus“ in Gang zu setzen, demokratische Grundrechte auszuhebeln und einen Polizeistaat aufzubauen.

Ein riesiges Polizeiaufgebot ging mit großer Brutalität gegen größtenteils friedliche Demonstranten vor, Polizeispitzel provozierten Zwischenfälle und Tausende Demonstrationsteilnehmer wurden europaweit verfolgt und teilweise zu hohen Strafen verurteilt.

Das Verbot von „linksunten.indymedia“ rechtfertigte de Maizière mit der Behauptung, sie sei „die einflussreichste Internetplattform gewaltbereiter Linksextremisten in Deutschland“. Tatsächlich verbot er eine Plattform, deren Schwerpunkt auf dem Kampf gegen Rechtsextremismus, Flüchtlingshetze und Krieg lag. Sie spielte eine wichtige Rolle bei der Entlarvung von AfD und Neonazis und diente vielen Journalisten als Datenbank für antifaschistische Arbeit.

Die Plattform wurde von unterschiedlichen linken Aktivisten als Informations- und Diskussionsforum genutzt. Gegen einzelne anstößige Inhalte hätte die Justiz gestützt auf das Strafgesetz einschreiten und die Betreiber auffordern können, entsprechende Beiträge vom Netz zu nehmen. So sieht es auch das Telemediengesetz vor. Doch der Innenminister bediente sich eines juristischen Tricks, um das Telemediengesetz und die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit zu umgehen und die Internetplattform als Ganze zu verbieten. Er erklärte sie kurzerhand zum „Verein“ und verbot sie gestützt auf das Vereinsgesetz.

Dieses Gesetz, ein Relikt aus der Kaiserzeit, ist ein Hohn auf Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung. Es gibt den Innenministern von Bund und Ländern die Macht, einen Verein zu verbieten und sein Vermögen einzuziehen, ohne dass ein Gerichtsverfahren stattfindet oder die Betroffenen auch nur angehört werden.

Zahlreiche Organisationen hatten damals gegen das Verbot von „linksunten.indymedia“ protestiert. „Reporter ohne Grenzen“ bezeichnete es als „bedenkliches Signal“ und als „Vorwand für alle repressiven Regime in aller Welt, es den deutschen Behörden gleichzutun“. Die Sozialistische Gleichheitspartei warnte: „Das Verbot ist ein grundlegender Angriff auf die Meinungsfreiheit und schafft einen Präzedenzfall für die Unterdrückung jeder sozialen und politischen Opposition.“

Zehn Tage nach dem Verbot der Plattform durchsuchte dann in Freiburg ein großes Polizeiaufgebot die Privatwohnungen von fünf Personen sowie ein autonomes Kulturzentrum und stellte zahlreiche technische Geräte, Speichermedien sowie Bücher, private Notizen, Flyer und andere Gegenstände sicher. Den Betroffenen wurde vorgeworfen, sie seien die Betreiber der Website.

Die Razzia wurden von einer Hetzkampagne in den Medien begleitet. Der Bundesinnenminister behauptete auf einer Pressekonferenz sogar, bei den Beschuldigten seien Waffen gefunden worden. Später musste das Innenministerium eingestehen, dass es sich lediglich um gefährliche Gegenstände handle, die im durchsuchten Kulturzentrum gefunden wurden, einem mehrstöckigen Gebäude mit zahlreichen Räumen. Ein Bezug zu den Beschuldigten konnte nie nachgewiesen werden.

Inzwischen ist auch klar geworden, dass das Vorgehen gegen „linksunten.indymedia“ und ihre angeblichen Betreiber von Anfang an eng mit der AfD und dem Verfassungsschutz abgestimmt war.

So wurde im Laufe des Verfahrens bekannt, dass Mitglieder der AfD bei der Staatsanwaltschaft mehrere Strafanzeigen gegen die angeblichen Betreiber der Webseite eingereicht hatten. Die Plattform hatte unter anderem AfD-Internas und Leaks von Chat-Diskussionen der AfD veröffentlicht und Recherchen über gewalttätige Neonazis ins Netz gestellt.

Die Identifizierung der Beschuldigten wiederum stammte fast ausschließlich vom Inlandsgeheimdienst – aus „Behördenzeugnissen des Verfassungsschutzes und Berichten eines Verfassungsschutz-Spitzels“, wie Angela Furmaniak, die Anwältin zweier Betroffener, in einem Gastbeitrag für Netzpolitik.org schreibt. „Die ‚Beweisführung‘ des BMI bezüglich der Auswahl der Betroffenen beschränkt sich somit im Wesentlichen auf bloße nicht belegte und vor allem auch nicht überprüfbare Behauptungen,“ fügt Furmaniak hinzu.

Die Rolle des Verfassungsschutzes war nicht darauf beschränkt, die Polizei mit geheimen Hinweisen zu versorgen, was an sich schon ein Verstoß gegen das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten wäre. Er beteiligte sich auch an der Auswertung der Gegenstände, die bei den Hausdurchsuchungen beschlagnahmt worden waren. Das zuständige Landeskriminalamt leitete Festplatten und andere IT-Asservate, die es nicht entschlüsseln konnte, an den Geheimdienst weiter.

Darunter befand sich auch eine Festplatte, auf der Daten von rund 25.000 Freiburger Studierenden als Sicherheitskopie gespeichert sind. Einer der angeblichen Betreiber von „linksunten.indymedia“ war gleichzeitig Systemadministrator der Verfassten Studierendenschaft der Universität Freiburg. Die Studierendenvertretung hat – bisher vergeblich – versucht, die Entschlüsselung und Auswertung dieser Daten gerichtlich verbieten zu lassen. Allerdings soll es dem Verfassungsschutz noch nicht gelungen sein, die Verschlüsselung zu knacken.

Das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdienst wurde nach dem Zweiten Weltkrieg im Grundgesetz verankert, um zu verhindern, dass wieder eine geheime Staatspolizei nach dem Vorbild von Hitlers berüchtigter Gestapo entsteht. Beim Vorgehen gegen „linksunten.indymedia“ ist diese Trennung weitgehend aufgehoben worden.

„Nach den bisherigen Erkenntnissen gründet sich das Verbot von ‚linksunten‘ ausschließlich auf Informationen der Verfassungsschutzämter und deren Bewertungen“, schreibt Rechtsanwältin Furmaniak. „Wenn dem BfV nunmehr auch die Asservate zur Auswertung übergeben werden, liegt die Vermutung nahe, dass die eigentliche Herrin des Verbotsverfahrens nicht das Bundesinnenministerium, sondern das Bundesamt für Verfassungsschutz ist.“

Dabei zeichnet sich ein deutliches Muster ab. Der Verfassungsschutz macht Jagd auf Linke und Sozialisten, während er eng mit der AfD und militanten Neonazis zusammenarbeitet, die er mit V-Leuten durchsetzt hat und über sie finanziert. Inzwischen ist bekannt, dass auch der Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke Mitglied eines solchen Netzwerks und – entgegen den ursprünglichen Lügen des Verfassungsschutzes – seit Jahren in der rechtsextremen Szene aktiv war.

Hans-Georg Maaßen, der zur Zeit des Indymedia-Verbots an der Spitze des Bundesamts für Verfassungsschutz stand, ist berüchtigt für seine Nähe zur AfD. Er hat führende Vertreter der rechtsextremen Partei getroffen, sie beraten und – wie im Falle der rechtsextremen Krawalle in Chemnitz – öffentlich verteidigt. Gleichzeitig hat er veranlasst, dass die Sozialistische Gleichheitspartei, die konsequent gegen die Rechtsextremen gekämpft hat, vom Verfassungsschutz als „Beobachtungsobjekt“ geführt wird.

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