Frontalangriff der Merz-Regierung auf die Rente

Am 23. Juni hat das Kabinett die Empfehlungen seiner Expertenkommission zur Rentenreform vorgestellt. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte an, seine Regierung werde alle 33 Empfehlungen „zügig umsetzen“. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) bekräftigte diese Absicht: „Es gibt jetzt kein Rosinenpicken, es ist ein Gesamtkunstwerk.“

Altersarmut [Photo by Christian Allinger / flickr / CC BY-NC-SA 2.0]

In Wirklichkeit bedeuten die Empfehlungen den bisher massivsten Angriff auf die Rente, den eine deutsche Bundesregierung je vorgenommen hat. Sie knüpfen nahtlos an die Abschaffung des Bürgergelds und die sogenannte Gesundheitsreform an und zeigen, was das zentrale Ziel der Merz-Klingbeil-Regierung ist: Die Umverteilung von Milliardensummen aus den Taschen von Bedürftigen, Kranken, Rentnern, Geringverdienern und Arbeitern in die Aufrüstung und die Bereicherung der Reichen.

Zur Leitung der Kommission hatte die Bundesregierung Frank-Jürgen Weise berufen. Das 74-jährige CDU-Mitglied ist Deutschlands Topexperte, wenn es um den Abbau sozialer Rechte geht, und gleichzeitig eng mit dem Militär verbunden.

Nach der Schule hatte sich Weise zwölf Jahre lang als Zeitsoldat verpflichtet, ein Ökonomiestudium an der Fachhochschule des Heeres absolviert und sich zum Fallschirmspringer ausbilden lassen. In der Reserve stieg er später in den Rang eines Obersten auf.

Von 2004 bis 2017 leitete Weise die Bundesagentur für Arbeit und war damit für die Umsetzung der Hartz-Gesetze verantwortlich, die einen riesigen Niedriglohnsektor schufen, den es in dieser Form in Deutschland bisher nicht gegeben hatte. Parallel dazu leitete er 2010 die Bundeswehr-Strukturkommission, die Vorschläge für eine „radikale Erneuerung der Bundeswehr“ vorlegte, und 2016 das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das Deutschland gegen den Zustrom von Kriegsflüchtlingen abschottete. Seit 2025 sitzt Weise im Aufsichtsrat von ThyssenKrupp Steel, wo derzeit 11.000 Arbeitsplätze vernichtet werden.

Weises 13-köpfige Kommission, der auch je ein Angeordneter von CDU, CSU und SPD angehören, fällte sämtliche Beschlüsse einstimmig. Sie schlägt massive Verschlechterungen für Rentner und Beitragszahler vor – die Beiträge und das Rentenalter sollen steigen, die Rentenbezüge sinken, was die Aussicht auf eine verlässliche Rente überhaupt in Frage stellt.

Neue Geldquelle für die Finanzmärkte

Die Kommission lässt es aber nicht dabei bewenden. Mit der Einführung einer verpflichtenden Kapitalrente im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung sollen die Renten auch zu einer neuen Geldquelle für die unersättlichen Finanzmärkte werden.

Damit beginnt der Ausstieg aus dem bisherigen Umlageverfahren, dem sogenannten „solidarischen Generationenvertrag“, hin zur Überführung der Rentengelder an die Börse und in die Hände der Finanzoligarchie. Die Wirtschaftspresse ist begeistert. Der Kanzler nennt die Empfehlung „genial“. Durch die Kapitalrente würden „mindestens 30 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich in die Wirtschaft“ fließen, jubelt er.

Empfehlung Nummer 28 schlägt vor, den Rentenbeitrag, den Unternehmer und Lohnabhängige je zur Hälfte bezahlen, von derzeit 18,6 Prozent um weitere zwei Prozent anzuheben. Diese zwei Prozent sollen „nach schwedischem Vorbild zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden“. Die Kapitalrente soll das Rentenniveau angeblich erst „stabilisieren“ und in einigen Jahren wieder steigen lassen – wenn es gut läuft, bis auf 70 Prozent. Aber wer soll das glauben?

Schweden, auf das sich die Kommission beruft, führte die sogenannte Prämienrente 1998 ein. Seitdem flossen 2,5 von insgesamt 18,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens direkt in Aktien- oder Fondssparpläne, die eine durchschnittliche jährliche Rendite von 11 bis 14 Prozent abwarfen.

Diese hohen Renditen fielen in eine Zeit, in der die Aktienkurse explodierten. Der DAX stieg um das Fünffache, der S&P 500 um das Sechseinhalbfache und der Nasdaq um das Fünfzehnfache. Brachen die Finanzmärkte ein, wie im großen Finanzcrash von 2008 oder während der Corona-Pandemie, pumpten Zentralbanken und Regierungen hunderte Milliarden in die Finanzmärkte. Während 2008 mächtige Pensionsfonds ins Bodenlose stürzten und Millionen Rentner in den USA und in Großbritannien ihr Erspartes verloren, ging die Spekulationswelle nach kurzer Unterbrechung weiter.

Doch diese Entwicklung hat sich erschöpft. Die Aktienkurse haben ein Niveau erreicht, das in keinem Verhältnis mehr zum tatsächlichen Wert der Unternehmen steht. Beim Börsengang von SpaceX, der Elon Musk zum ersten Billionär der Welt machte, wurde das Unternehmen mit 2,1 Billionen bewertet, obwohl es im vergangenen Jahr nur einen Umsatz von 18,7 Milliarden Dollar gemacht und dabei 4,6 Milliarden Dollar Verlust erzielt hatte. Die Bewertung an der Börse war 95 Mal so hoch wie der Jahresumsatz, während sie bei einem durchschnittlichen Unternehmen im S&P 500 nicht einmal das Vierfache beträgt.

Hier bildet sich eine Blase, die unweigerlich platzen muss. Die Zentralbanken und Regierungen sind nicht mehr in der Lage, einen weiteren Crash aufzufangen, ohne unkontrollierbare Inflation und den Staatsbankrott zu riskieren. Die Staatsverschuldung und die faulen Papiere, die die Zentralbanken in ihren Büchern halten, haben eine kritische Grenze erreicht.

Doch die Finanzmärkte brauchen neues Geld, um die Bereicherungsorgie am Laufen zu halten, die im letzten Jahr allein in Deutschland 1100 neue Superreiche mit einem Vermögen von mehr als 100 Millionen Dollar hervorgebracht hat. Diesem Zweck dient die Kapitalrente. Sie füttert die Finanzhaie mit den Rentenbeiträgen der Arbeiter. Sie pumpt Luft in eine Blase, die unweigerlich platzen muss.

Doch vor diesen Risiken verschließen Experten und Politiker die Augen. Sie hoffen darauf, dass „die Stärkung kapitalgedeckter Elemente in der Alterssicherung zur Belebung des europäischen Kapitalmarkts bei[trägt]“, wie es in ihrem Bericht heißt.

Schon früher war versucht worden, die Rentengelder an die Börse umzuleiten. Ein Vorläufer war die Riester-Rente der rotgrünen Schröder-Fischer-Regierung. Was damals noch als „freiwillige private Zusatzvorsorge“ daherkam, wird heute unter Merz zur Pflicht für alle Arbeitenden, die gezwungen werden, einen Teil ihres Lohns in den Kapitalmarkt zu stecken.

Steigende Beiträge, sinkende Bezüge

Die meisten der 33 „Empfehlungen“, die Merz und Bas jetzt „zügig umsetzen“ wollen, greifen Rentner und Beitragszahler an.

Das Renteneintrittsalter (demnächst bei 67 Jahren) soll künftig an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Die Kommission schlägt „bei einem weiteren Anstieg der Lebenserwartung eine moderate Anpassung der Regelaltersgrenze“ vor. So soll die Regelaltersgrenze zunächst im Zeitraum von 2031 bis 2041 schrittweise von 67 Jahre auf 67,5 Jahre ansteigen. Lapidar kommentiert der Bericht: „Die Maßnahme wirkt stabilisierend auf die Finanzen der GRV [Gesetzliche Renten-Versicherungen], da zusätzliche Beitragseinnahmen generiert und gleichzeitig die Rentenausgaben verringert werden.“

Auch die bisher feste Bindung der jährlichen Rentenerhöhungen an das durchschnittliche Lohnniveau wird aufgeweicht. Ihre Deckelung wird in schönstem Beamtendeutsch „Nachhaltigkeitsfaktor“ genannt. Damit soll künftig die jährliche Rentenerhöhung „gedämpft“ werden, um die Rentenkasse „finanziell zu stabilisieren“. Die Altersarmut wird weiter steigen. Schon 2024 waren fast 750.000 Rentnerinnen und Rentner registriert, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen waren.

In diesem Sinne wird auch die Rente mit 63 jetzt ersatzlos gestrichen. Bisher konnte ein Arbeiter nach 45 Beitragsjahren zwei Jahre vor Erreichen des gesetzlichen Alters ohne Abzüge in Rente gehen. Auch die Rente mit 63 nach 35 Beitragsjahren, die bisher mit Abschlägen möglich war, wird weiter reduziert und soll künftig frühestens ab 64 Jahren erlaubt sein. Sie soll später parallel zum Regelalter weiter angehoben werden.

Als weitere Errungenschaft ist auch die Altersteilzeit der Kommission ein Dorn im Auge. Von ihr konnten bisher viele Senioren im Altersleben profitieren. Die „Altersteilzeit im Blockmodell“ (aufgeteilt in Arbeits- und Freistellungsphase) soll ganz abgeschafft werden, und das durchgängige Teilzeitmodell der Altersteilzeit wird statt ab 55 Jahren künftig erst ab 58 Jahren erlaubt sein.

An einer Stelle heißt es im Bericht: „Würden alle Versicherten ihren Renteneintritt um ein Jahr aufschieben, ergäben sich Einsparungen für die DRV von ca. 6,5 Milliarden Euro pro Rentenzugangsjahrgang“ – auf Kosten der Rentnerinnen und Rentner, muss man hinzufügen, denn für all diejenigen, die im fortgeschrittenen Arbeitsalter ihre Stelle verlieren – etwa infolge der Massenentlassungen in der Industrie – läuft es auf eine eindeutige Rentenkürzung hinaus. Denn wer findet im Alter von 59, 60 oder noch älter noch eine vergleichbare Stelle? Viele arbeiten die letzten Jahre als Geringverdiener oder bleiben arbeitslos – mit entsprechenden Abzügen bei der Rente.

Die Kommission empfiehlt auch die Abschaffung der Minijobs, die 2003 im Rahmen der Hartz-Gesetze eingeführt wurden. Sie ermöglichen eine „geringfügige Beschäftigung“ bis zu einer monatlichen Verdienstobergrenze von 603 Euro. Minijobber müssen in der Regel keine Rentenbeiträge abführen, denn die Löhne sind so niedrig, dass sie einen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus genießen. Sie erwerben damit aber auch keine Rentenansprüche.

Die WSWS hat diese Form der Ausbeutung stets abgelehnt. Doch inzwischen gibt es knapp 8 Millionen Minijobber – darunter Studierende, Alleinerziehende, Niedrigverdiener im Zweitjob, usw. –, die ohne das gereinge Zuverdienst nicht über die Runden kämen. Sie halten große Teile der Gastronomie, der Kurierdienste, der Gebäudereinigung etc. am Laufen.

Ihr Sonderstatus sei nicht länger zu tolerieren, heißt es in dem Kommissionbericht, und heuchlerisch wird hinzugefügt, dass die Minijobs ja gerade für Frauen ein Armutsrisiko bergen – was natürlich stimmt. Doch was verbessert sich, wenn die Minijobber künftig von ihren 603 Euro monatlich 100 abgeben müssen oder ihren Job ganz verlieren?!

Die Experten der Kommission und das Kabinett erklären der arbeitenden Bevölkerung, dass ihre Rente „demografisch nicht mehr tragfähig“ sei. Sie selbst sind von den Konsequenzen nicht betroffen. Minister, Staatssekretäre und der gesamte Beamtenapparat zahlen keinen Cent in die gesetzliche Rentenversicherung. Ein Minister erhält schon nach nur vier Jahren im Amt eine lebenslange, üppige Versorgung, und auch die Bundestagsabgeordneten zahlen bisher nicht in die gesetzliche Rentenkasse, sondern haben ihre eigene, vorteilhaftere Altersversorgung. Auch die Beamtenpension ist eine aus Steuermitteln finanzierte, privilegierte Versorgung, die sich derzeit auf rund 70 Prozent des letzten Bruttogehaltes beläuft, während das Rentenniveau für Arbeitende, die ein Leben lang eingezahlt haben, nur noch bei 48 Prozent liegt.

Um die Empörung über diese Ungleichheit und Ungerechtigkeit in der arbeitenden Bevölkerung zu beschwichtigen, hat die Kommission noch eine weitere Empfehlung hinzugefügt, die Empfehlung 21. In die gesetzlichen Rentenversicherungen sollen „neben abhängig Beschäftigten auch Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen“ werden.

Aber sie schlägt nicht vor, die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 8450 Euro im Monat anzuheben oder gar aufzuheben. Ein Vorstandsmitglied, das zehn- oder hunderttausende Euro im Monat verdient, müsste dann 9,3 Prozent dieser Obergrenze – also etwa 750 Euro – in die gesetzliche Versicherung zahlen. Mit dem Rest könnte er sich aus der „Solidarität“ verabschieden.

Was die Selbständigen betrifft, so befinden sich darunter rund 2,3 Millionen Solo-Selbständige mit einem durchschnittlichen Nettoeinkommen von 1600 Euro. Knapp ein Drittel von ihnen sind Geringverdiener. Sie arbeiten in Bereichen wie Medien, Kreativwirtschaft, sowie Sozial- und Pflegediensten und können sich den Rentenbeitrag – den sie voll, also einschließlich Arbeitgeberbeitrag, bezahlen müssen – schlichtweg nicht leisten.

Kanzler Merz hat noch auf der Pressekonferenz kategorisch erklärt, dass er nicht bereit sei, das „verfassungsrechtlich geschützte Beamtenrecht“ anzutasten. So wird es vielleicht maximal dazu kommen, dass die Selbständigen zu den Pflichtbeiträgen herangezogen werden.

Erst vor kurzem hatte Christiane Benner, die Chefin der IG Metall, damit gedroht, dass „die Hütte brennt“, sollten die Renten gekürzt werden. Sie kann damit aber höchstens ein harmloses Kaminfeuer gemeint haben. Die IGM- und die ganze DGB-Bürokratie sind an den Angriffen auf die Arbeiterklasse beteiligt. Sie unterstützen den Kriegskurs der Regierung und setzen in den Betrieben mit ihrem Apparat die Jobvernichtung, Lohnsenkungen und die Umstellung in Rüstungsproduktion durch.

Die wirkliche Antwort auf den Frontalangriff auf die Rente liegt nicht in Appellen und „besseren Sparvorschlägen“, sondern in der Enteignung der Banken, Konzerne und großen Vermögen und der Umwandlung der gesamten Altersversorgung in ein einheitliches und solidarisches System. Das erfordert den Aufbau einer unabhängigen politischen Bewegung der Arbeiterklasse auf der Grundlage eines sozialistischen Programms, wie es die Sozialistische Gleichheitspartei vertritt.

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