Ein Bundesbezirksrichter hörte am Dienstagnachmittag das Plädoyer der Klageseite von Will Lehman an, Präsidentschaftskandidat der United Auto Workers (UAW). Lehman fordert eine einmonatige Verlängerung der UAW-Wahlfristen und die Gewährleistung des Wahlrechts für alle Arbeiter. Eine Entscheidung wird in Kürze erwartet.
Die Klage Lehman gegen UAW argumentiert, dass das Versäumnis der UAW und des gerichtlich bestellten Aufsehers, die Mitglieder ordnungsgemäß zu informieren und ihren Erhalt von Stimmzetteln sicherzustellen, das Recht von Lehman und allen Arbeitern in der Gewerkschaft auf eine faire Wahl verletzt. Jüngsten Zahlen zufolge haben nur 10 Prozent der Arbeiter ihre Stimme abgegeben, während die Frist für den Eingang der Stimmzettel per Post am kommenden Montag abläuft.
Die Argumente wurden von Richter David M. Lawson vom US-Bezirksgericht für den östlichen Bezirk von Michigan angehört. Die UAW und die Wahlaufseher reichten getrennte Schriftsätze ein, in denen sie gegen Lehmans Antrag auf Fristverlängerung argumentierten, und das Arbeitsministerium reichte einen amicus curiae („Freund des Gerichts“) Schriftsatz gegen Lehman ein.
Die Anhörung begann mit einer ausführlichen Darstellung des Sachverhalts durch Lehmans Anwalt, Eric Lee. Die Fragen von Richter Lawson an Lee waren größtenteils juristisch-technischer Natur und forderten ihn auf, auf die Argumente der UAW, des Aufsehers und des US-Arbeitsministeriums zu antworten. Nach diesen habe Lehman keine „Klagebefugnis“, weil er als Einzelperson einen Stimmzettel erhalten habe und in der Lage gewesen sei, zu wählen.
Lee erklärte, dass die geringe Wahlbeteiligung die Rechte aller Arbeiter in der UAW, einschließlich Lehmans, verletze. „900.000 Mitglieder der UAW haben nicht gewählt. Hier geht es um das Recht, in einer aussagekräftigen Wahl eine Stimme abzugeben“, sagte Lee. „Das Gesetz besagt, dass es nicht ausreicht, einen Stimmzettel abzugeben. Das Wahlrecht muss aussagekräftig sein.“ Doch dieses Recht sei nicht „aussagekräftig“, wenn die große Mehrheit der Arbeiter nicht in der Lage ist, ihre Stimme abzugeben, weil sie nicht richtig informiert wurde.
Nachdem er auf die technischen Fragen eingegangen war, sprach Lee über die allgemeineren Aspekte des Prozesses. Er wies darauf hin, dass der gesamte Informationsprozess, der Arbeiter über ihre Rechte aufklären müsste, in den Händen der UAW-Führung liegt – und dies, obwohl Direktwahlen nur aufgrund des massiven Korruptionsskandals abgehalten werden, in den dieselbe Führung verwickelt ist.
Lee wies darauf hin, dass UAW-Schatzmeister Frank Stuglin die Verantwortung für die Verteilerlisten überlassen wurde, obwohl er selbst vom gerichtlich bestellten Aufseher vorgeladen wurde, weil er gegen das Gesetz verstoßen und Gewerkschaftsgelder missbraucht hatte, um Wahlkampf für seine Person zu machen.
Lee zitierte auch eine Kolumne des UAW-Präsidenten Ray Curry in den Detroit News vom Oktober, in der er auf die 14-prozentige Wahlbeteiligung bei der Mitgliederabstimmung im letzten Jahr hinwies. „Wir müssen hier besser werden“, schrieb Curry. „Unabhängig davon, welchen Kandidaten ein Mitglied unterstützt, können wir alle darin übereinstimmen, dass die Zukunft unserer großen Gewerkschaft zu wichtig ist, als dass nur 20 % unserer Mitglieder darüber entscheiden könnten.“
Angesichts der Tatsache, dass die Wahlbeteiligung voraussichtlich weit unter 20 Prozent liegen wird und angesichts der Tatsache, dass die geforderte 30-tägige Verlängerung so einfach durchzuführen ist, fragte Lee, warum die UAW-Führung diese ablehne?
Richter Lawson richtete hauptsächlich technische Fragen an Rechtsanwalt Lee, aber als es an der UAW und dem gerichtlich bestellten Aufseher war, Fragen zu beantworten, konzentrierte sich die Kommunikation eher auf das Wesentliche: die Wahlbeteiligung.
Lawson unterbrach die Antwort von UAW-Anwalt Richard Griffin an Lee mit der Frage: „Was ist der Grund für die niedrige Wahlbeteiligung?“ Griffin antwortete, dass „wir keine gute Antwort haben“, verwies als Rechtfertigung jedoch auf die Teamsters-Wahl von 2021, bei der die Wahlbeteiligung 14 Prozent betragen hatte. Er wies nicht darauf hin, dass die Wahlbeteiligung bei der ersten Direktwahl der Teamsters im Jahr 1991 bei 28 Prozent und bei der nächsten Wahl im Jahr 1996 bei 33 Prozent lag. Griffin berief sich auf das Argument, dass die von der UAW getroffenen Maßnahmen zur Information ihrer Mitgliedschaft „rechtlich ausreichend“ seien.
In ähnlicher Weise fragte Lawson den Anwalt des Aufsehers, Michael Ross, ob er „irgendwelche Bedenken über die Art der Reaktion der Gewerkschaftsmitglieder, die geringe Wahlbeteiligung“ hätte, zumal der Aufseher gesagt hatte, dass es Probleme mit dem Referendum gegeben habe. Ross antwortete, es gebe „keine Grundlage für die Schlussfolgerung, dass ein bedenklicher Sachverhalt vorliegt“.
Der Abschluss der Anhörung konzentrierte sich auf das System zur Kommunikation mit den Mitgliedern und zum Versand der Stimmzettel, das Local Union Information System (LUIS), das als internes Kommunikationssystem innerhalb des UAW-Apparats eingerichtet wurde. In seiner Antwort auf Lawsons Fragen beschrieb der gerichtlich bestellte Aufseher das LUIS als „den Mechanismus, der für die Kommunikation zwischen den Ortsverbänden und der UAW-Zentrale verwendet wird“.
Lawson entgegnete: „Kommunikation zwischen der UAW-Zentrale und den Ortsverbänden – das lässt die Mitgliedschaft irgendwie außen vor.“ Er fragte Ross, ob LUIS vor dem Referendum jemals zur Verteilung von Stimmzetteln bei Ratifizierungsabstimmungen oder zur sonstigen Kommunikation mit der gesamten Mitgliedschaft verwendet wurde. Ross verwies an den UAW-Anwalt Griffin, der bemerkenswerterweise sagte, er wisse es nicht und müsse dem Richter die Information später vorlegen.
Lawson fragte Lee, ob er wisse, wie Ratifizierungsabstimmungen für UAW-Verträge durchgeführt würden. „Durch Massenmitgliederversammlungen und anschließende Abstimmungen“, antwortete Lee. „Wir wären dafür, dass diese Methode angewandt wird, um die Mitglieder über die Wahl zu informieren und die Stimmzettel zu verteilen.“
Am späten Dienstagabend übermittelte die UAW dem Gericht eine ergänzende Antwort, in der sie zwar behauptete, das LUIS-System enthalte die Adressen aller Mitglieder, jedoch einräumte, es handele sich um eine „Informationsplattform zwischen der UAW-International-Zentrale und ihren Ortsverbänden“ – also um ein System des UAW-Apparats zur Kommunikation mit sich selbst.
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