Urteil zu „NSU 2.0“-Drohschreiben: Die Mär vom Einzeltäter

Am Donnerstag, den 17. November, wurde in Frankfurt das Urteil im Prozess um die „NSU-2.0“-Drohschreiben gesprochen. Das Landgericht sprach den Angeklagten, Alexander M. (54) aus Berlin, zahlreicher Verbrechen für schuldig, unter anderem der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, der Volksverhetzung, der Störung des öffentlichen Friedens und der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole. Er wurde zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.

Auf einer Demo in Berlin nach dem Terroranschlag von Halle, 2019

Nach Auffassung des Gerichts steckte Alexander M. hinter mindestens 81 der weit über hundert Drohschreiben, die in den letzten Jahren an Rechtsanwälte, die NSU-Opfer vertraten, sowie an Politiker, Kabarettisten, Journalisten und Personen des öffentlichen Lebens versandt wurden. Alle Schreiben waren mit „NSU 2.0“ unterzeichnet, eine Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), die zwischen 2000 und 2007 mindestens zehn Menschen ermordet hatte.

Unter den Adressaten der Drohschreiben befanden sich die Rechtsanwältin Seda Basay Yildiz und der Rechtsanwalt Mustafa Kaplan, die Linkspartei-Politikerinnen Martina Renner, Janine Wissler, Evrim Sommer und Anne Helm sowie die Grüne Renate Künast und Jutta Ditfurth von ÖkoLinX, außerdem der Satiriker Jan Böhmermann und die Kabarettistin Idil Baydar, die Journalisten Denis Yücel und Hengameh Yaghoobifarah, die Moderatorin Maybritt Illner und weitere mehr. Die Morddrohungen enthielten jeweils persönliche, nicht öffentlich bekannte Details der Adressaten, gepaart mit vulgärsten faschistischen Beschimpfungen. In der Regel endeten sie mit „Heil Hitler“.

In dem Urteil wird einmal mehr die Mär vom Einzeltäter vertreten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Alexander M. die Schreiben als alleiniger Täter per E-Mail, Fax oder SMS verfasst und verschickt hatte. Die Vorsitzende Richterin Corinna Distler sagte dem Angeklagten: „Wir sind davon überzeugt, dass Sie die alle allein geschrieben haben.“

Allerdings räumte selbst die Richterin ein, dass die Hintergründe nicht aufgeklärt worden seien. Es sei nicht Aufgabe des Verfahrens gewesen, die Frage zu klären, wer die Informationen in den Schreiben, die nachweislich aus mehreren Polizeicomputern stammten, beschafft habe. Die Richterin formulierte es so, dass das Gericht es nicht als seine Aufgabe betrachtet habe, den Frankfurter Polizeiskandal aufzuklären.

Tatsächlich weisen gerade die NSU 2.0-Drohschreiben exemplarisch auf die weit verzweigten Netzwerke hin, die tief in den Staat hineinreichen. Die Drohschreiben hatten schon vor über sechs Jahren begonnen, und bei den meisten wurden die persönlichen Details, die sie enthielten, jeweils kurz zuvor von internen Polizeicomputern in Frankfurt, Wiesbaden oder Berlin abgerufen.

Der verurteilte Alexander M. ist als Absender zahlreicher Drohmails zweifellos tief in die faschistischen Gewaltdrohungen verstrickt. Doch er betonte vor Gericht immer wieder, dass er Mitglied einer größeren Chatgruppe im Darknet gewesen sei. Ermittlungen in dieser Richtung blockte der Frankfurter Prozess mit der unglaubwürdigen Erklärung ab, Alexander M. habe sich die – teilweise extrem detaillierten! – Informationen über seine Opfer durch Anrufe bei der Polizei beschafft, bei denen er sich selbst als Polizist ausgegeben habe. So kann seine Verurteilung als isolierter Einzeltäter nur als Ablenkung von den rechtsextremen Netzwerken im Staatsapparat verstanden werden.

Besonders das erste Drohschreiben, das die Anwältin Seda Basay Yildiz erreichte, hat schon früh das 1. Polizeirevier in Frankfurt schwer belastet.

Die Anwältin erhielt damals ein Fax mit Morddrohungen, die den Namen ihrer zweijährigen Tochter und andere nicht öffentlich bekannte Informationen enthielten. Das Fax wurde am 2. August 2018 um 15:41 Uhr versandt. Wie mittlerweile bekannt ist, wurden am selben Nachmittag von 14:09 bis 14:15 Uhr auf dem 1. Polizeirevier auf der Frankfurter Zeil Daten aus drei verschiedenen Datenbanken von einem Dienstcomputer abgerufen. Sechs Minuten lang wurde nach Angaben zu Seda Basay Yildiz, ihrem Ehemann, ihrer Tochter und ihrer Eltern geforscht. Dabei wurde ihr Name 17 Mal eingegeben.

Noch am selben Tag tauchte ihre Privatadresse auch im Internet auf mit der Aufforderung, dass sich „deutsche Patrioten“ um die Anwältin kümmern sollten.

Auf dem Handy der Polizistin, die im 1. Polizeirevier am fraglichen Dienstcomputer eingeloggt war, wurde eine Chatgruppe entdeckt, in der mindestens fünf Polizisten derselben Wache Hitler und den Holocaust verherrlichten und antisemitische, rassistische, frauenfeindliche und faschistische Inhalte teilten.

All diese Details wurden schon vor mehr als drei Jahren aufgedeckt. Die Polizeibeamten wurden suspendiert, jedoch bisher nicht verurteilt. Auch noch im Jahr 2020 erhielt die Anwältin weitere Drohschreiben an eine neue, streng gesperrte Anschrift, die nur polizeiintern bekannt war.

Ein Mitglied der Chat-Gruppe, der Frankfurter Polizeibeamte Johannes S., ist mit großer Wahrscheinlichkeit der Urheber des ersten Drohfaxes an die Anwältin. Das Fax wurde, um den Absender zu verschleiern, von einem Mobilgerät aus über einen Torbrowser verschickt, eine Technik, mit der Johannes S. sich gut auskennt. Auch hat er kurz nach dem 2. August 2018 sein Tablet verkauft.

Obwohl Frau Basay Yildiz und ihre Anwältin all diese Details als Vertreter der Nebenklage im Prozess ausführlich vorgetragen hatten, weigerte sich das Gericht, den Polizisten Johannes S. anzuklagen, der zwar der Volksverhetzung beschuldigt ist, aber dessen Verfahren seit Jahren verschleppt wird. In dieser Frage folgte die Richterin der Staatsanwaltschaft, die beteuert hatte, dass die Indizien für eine Anklage nicht reichten.

In einem Interview mit der Zeit äußerte Frau Basay Yildiz daran ernste Kritik: „Die Staatsanwaltschaft hatte aus meiner Sicht kein Interesse daran, einen Polizisten als Täter für das erste Drohschreiben zu präsentieren. Ganz im Gegenteil, sie hat versucht, jeden Verdacht von dem Polizeibeamten S. abzulenken. Außerdem hatte sie kein Interesse, die Gruppe rechter Beamter auf dem 1. Revier – zu der der fragliche Beamte gehört – aufzuklären.“

Eine Behauptung der Staatsanwaltschaft, es handle sich „nicht um einen Polizeiskandal“, wies sie als „ungeheuerlich“ zurück. Wie sie betonte, „hat ja ein Beamter gezielt Daten auch über meine Tochter abgerufen, um uns zu schaden. Er hat mich und meine Familie damit einer Gefahr ausgesetzt, die nach wie vor fortbesteht.“

Die hessische Landesregierung, der neben der CDU auch die Grünen angehören, verhindert eine Aufklärung systematisch. Schon als Alexander M. im Mai 2021 in Berlin festgenommen wurde, erteilte Innenminister Peter Beuth (CDU) der hessischen Polizei öffentlich die Absolution. „Nach allem, was wir heute wissen, war nie ein hessischer Polizist für die NSU 2.0-Drohmails verantwortlich,“ behauptete Beuth; nun könne die gesamte hessische Polizei „aufatmen“.

Die Wirklichkeit sieht anders aus. Führende Politiker, Staatsanwälte und Richter halten ihre schützende Hand über die rechtsextremen Netzwerke im Staat. Die Terrordrohungen, die Informationen aus Polizeicomputern enthalten, sollen alle einschüchtern, die gegen Militarismus, Faschismus und soziale Ungleichheit auftreten. Da sich die Kriegspolitik und die Angriffe der Herrschenden auf die Arbeiterklasse nicht mit Demokratie vertragen, setzen sie einmal mehr auf Diktatur.

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