Ein Hohn auf die Gerechtigkeit: Bundesrichter stellt sich auf die Seite des UAW-Apparats und lehnt Will Lehmans Antrag auf Verlängerung der Wahlfrist ab

Weitere Informationen über die Kampagne von Will Lehman unter WillforUAWPresident.org.

Der US-Bezirksrichter David M. Lawson hat am Mittwochabend die Klage von Will Lehman, Präsidentschaftskandidat für die US-Gewerkschaft United Auto Workers (UAW), abgewiesen. Lehman hatte eine einmonatige Verlängerung der UAW-Wahlfristen und andere Maßnahmen zur Gewährleistung des Wahlrechts für alle Arbeiter gefordert.

Die Entscheidung erging einen Tag nach der mündlichen Verhandlung am Dienstag, bei der Eric Lee, Lehmans Anwalt, überzeugend darlegte, dass die Rechte von Lehman und allen UAW-Mitgliedern verletzt wurden – namentlich durch das Versäumnis der UAW und des gerichtlich bestellten Aufsehers, die Mitglieder ordnungsgemäß zu informieren und sicherzustellen, dass sie Stimmzettel erhalten. Kaum 10 Prozent der Arbeiter haben bisher per Briefwahl abgestimmt, und es wird erwartet, dass die Wahlbeteiligung bis zum 28. November insgesamt weniger als 15 Prozent betragen wird.

Lawsons Urteil ist unehrlich und intellektuell korrupt. Wie in allen derartigen Fällen zeigt es eine völlige Missachtung der demokratischen Rechte der Arbeiterinnen und Arbeiter in der UAW.

Lawson, ein hochrangiger Richter am US-Bezirksgericht für den östlichen Bezirk von Michigan, stellte sich völlig auf die Seite des UAW-Apparats und des vom Gericht bestellten Aufsehers, die gemeinsam gegen die Klage argumentierten – ebenso wie das Arbeitsministerium, das einen amicus curiae („Freund des Gerichts“) Schriftsatz gegen Lehman einreichte.

An einer Stelle des Urteils erkannte Lawson die Bedeutung von Lehmans Klage und die ernsten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl an. Lehman, schrieb er, „behauptet, dass die von der Gewerkschaftsführung gewählten Methoden der Bekanntmachung und der Verteilung von Stimmzetteln fehlerhaft seien, weil nicht alle Mitglieder informiert worden seien, was zu einer geringen Beteiligung an den Direktwahlen geführt habe. Diese Missstände sind gewiss ernst zu nehmen und sollten Anlass zur Sorge geben, dass die begrenzte Stimmabgabe seitens der Mitgliedschaft Wahlergebnisse zeitigen könnten, die nicht wirklich repräsentativ für den Wählerwillen sind.“

Doch die Tatsache, dass 90 Prozent der UAW-Mitglieder, d.h. 900.000 Arbeiter, nicht an der Wahl teilgenommen haben, hatte keinen Einfluss auf Lawsons Entscheidung. Sie stützte sich auf engstirnigste technische Fragen, die so ausgelegt wurden, dass eine Anfechtung der Durchführung der Wahl unmöglich ist.

Das Gericht entschied, dass Lehman in diesem Fall keine „Klageberechtigung“ habe, weil „er keinen persönlichen Schaden erlitten habe“, der im Rahmen von Titel I des Labor-Management Reporting and Disclosure Act (US-amerikanisches Arbeitsgesetz) von 1959, unter dem die Klage eingereicht wurde, „wiedergutgemacht werden müsste“.

Der richtige Ort, um dagegen zu klagen, dass die Wahl unfair und unrechtmäßig ist, sei laut Richter Lawson das US-Arbeitsministerium, d.h. die Biden-Regierung. Eine solche Anfechtung könnte erst erfolgen, nachdem die Wahl bereits stattgefunden hat, und wäre an eine Regierung zu richten, die den UAW-Apparat während seiner Unterdrückung der Wahlbeteiligung voll unterstützt hat.

Lawson entschied, dass Lehman keine „Klageberechtigung“ habe, weil er selbst einen Stimmzettel erhalten habe. Damit überging er die Frage nach dem Recht eines jeden UAW-Mitglieds auf Teilnahme an einer fairen und rechtmäßigen Wahl völlig. Auch die Argumente, die Lehmans Anwalt Eric Lee in einer Anhörung am Dienstag vorgebracht hatte, ignorierte er weitgehend. Lee hatte argumentiert, dass Lehman und alle anderen UAW-Mitglieder „persönlichen Schaden“ erlitten habe, weil er nicht an einer „aussagekräftigen Wahl“ teilnehmen konnte, weil so viele Mitglieder nichts davon wussten oder keine Stimmzettel erhalten haben.

Lawson wies auch rasch die zahlreichen Stellungnahmen zurück, die im Rahmen der Klage eingereicht wurden, darunter drei unterzeichnete eidesstattliche Erklärungen von Arbeitern, die anführten, dass sie keinen Stimmzettel erhalten hätten und dass die meisten ihrer Kollegen nicht wüssten, dass eine Wahl stattfinde.

Das Urteil verwies an mehreren Stellen auf die „bemerkenswert niedrige Wahlbeteiligung“. Es akzeptierte jedoch die „ausführliche Beschreibung“ der Maßnahmen als rechtmäßig, die der UAW-Apparat angeblich ergriffen hatte, um sicherzustellen, dass alle Mitglieder über die Wahl informiert worden seien und einen Stimmzettel erhalten hätten.

Dieser Abschnitt des Urteils wurde weitgehend aus dem UAW-Schriftsatz übernommen. Lawson schrieb, die UAW habe „Artikel auf ihrer Website veröffentlicht“, „zahlreiche Beiträge über die Wahl“ auf Facebook gepostet und bis zu 3.000 Plakate an UAW-Ortsverbände verschickt. Außerdem habe sie „zwei regelmäßige Rundschreiben an die Finanzsekretäre aller Ortsverbände verschickt, in denen sie aufgefordert wurden, die Mitgliederinformationen in der Datenbank LUIS (Local Union Information System) der Gewerkschaft zu aktualisieren“; sie habe „ein Schreiben an alle örtlichen Gewerkschaftsfunktionäre geschickt“, in dem sie daran erinnert wurden, LUIS zu aktualisieren.

All diese Maßnahmen liefen in Wirklichkeit ins Leere und stützten sich ausschließlich auf den Apparat der UAW selbst. Wie Lee am Dienstag betonte, haben weder die UAW noch die Wahlaufseher irgendwelche Beweise dafür vorgelegt, dass die örtlichen Gewerkschaften tatsächlich Maßnahmen ergriffen haben, um sicherzustellen, dass ihre Mitgliederlisten aktualisiert wurden und alle Arbeiter einen Stimmzettel erhielten.

Während der Anhörungen am Dienstag nahm Lawson darauf Bezug, dass das LUIS-System – wie die UAW und der Wahlaufseher selbst einräumten – ursprünglich als Mechanismus für die Kommunikation zwischen den Ortsverbänden und der Zentrale der UAW International eingerichtet wurde, nicht jedoch zur Ausgabe von Informationen an die gesamte Mitgliedschaft.

„Die Kommunikation zwischen der UAW-International-Zentrale und den Regionalverbänden“, so Lawson am Dienstag, „lässt die Mitglieder irgendwie außen vor.“ Im Urteil des Richters wurde jedoch nichts davon angesprochen.

Ebenso wenig nahm das Urteil davon Notiz, was sich im Laufe der Anhörung am Dienstag herausstellte: Der Aufseher, den Lawson selbst ernannt hatte, war bei der Beaufsichtigung der Wahl völlig nachlässig gewesen und hatte sich ausschließlich auf die mündlichen Behauptungen der Gewerkschaftsbürokratie verlassen, sie würde die Wahl ordnungsgemäß durchführen.

Unabhängig von Lawsons technisch-juristischen Begründungen zielt die Entscheidung einzig und allein darauf ab, die Legitimität einer offensichtlich manipulierten Wahl aufrechtzuerhalten. So soll gewährleistet werden, dass über die Führung der UAW nur ein kleiner Prozentsatz der Mitglieder abstimmen wird, der von der Bürokratie und ihrem Umfeld dominiert wird.

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